KfW Förderung für energieeffizientes Sanieren
Das Energiesparen gewinnt immer mehr an Bedeutung. Und das aus gutem Grund. Entscheidet man sich für eine energieeffiziente Sanierung, lassen sich die Heizkosten enorm reduzieren. Zumal die Kreditanstalt für Wiederaufbau die Baumaßnahmen durch Zuschüsse fördert.
So wird die qualifizierte Baubegleitung durch einen Sachverständigen während der Sanierungsphase mit 50 Prozent bezuschusst. Die Baubegleitung darf pro Baumaßnahme maximal 2000,00 Euro betragen. Hat man bisher mit Nachtstromspeicherheizungen für wohlige Wärme gesorgt, so wird nun die Umstellung auf ein energieeffizienteres Heizsystem gefördert. Erneuert man die Heizungsanlage, so bekommt man je abgebautem Gerät einen Zuschuss von 200 Euro.
Will man eine bestehende Heizungsanlage nicht erneuern, sondern die Wärmeverteilung in der bestehenden Anlage optimieren, so ist ein Zuschuss von 25 Prozent zu erwarten. Allerdings müssen die Optimierungskosten über 100,00 Euro betragen. Liegt die Summe darunter, wird sie nicht gefördert. Um kein Geld zu verschenken, muss der Antrag auf Erneuerung der Heizung zwingend vor Ausführung der Maßnahme gestellt werden. Das Programm „ Energieeffizient sanieren“ sieht eine Förderung in Form von Kreditvergabe, oder aber in Form eines Investitionszuschusses vor.
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften
Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts die Beantragung kann bei der Hausbank erfolgen. Gefördert wird bei Ersterwerb eines sanierten Gebäudes oder einer sanierten Eigentumswohnung. Außerdem alle Maßnahmen, die zum Ziel haben ein KfW-Effizienshaus zu erreichen. Dazu gehören Dämmung, Heizungserneuerung, Fensteraustausch und Lüftungseinbau. Vorausgesetzt es handelt sich um ein Wohngebäude und für das zu sanierende Objekt wurde vor dem 01.01.1995 der Bauantrag gestellt oder aber Bauanzeige erstattet. 80 Prozent der Kosten für energetische Sanierungsarbeiten finanzieren sich zu meist aus den später eingesparten Energiekosten. Liegt zum Beispiel der Primärenergiebedarf eines Altbaus von 1979 bei 250 kWh/m², so sind es bei einem Haus nach der EnEV 2009 ca. 80 kWh/m². Bei diesem Vergleich wurde von einem Einfamilienhaus von 120 m² ausgestattet mit einer Ölheizung ausgegangen.

