Das Jedermann-Konto ermöglicht Kontoeröffnung auch mit negativer Schufa
Über ein Bankkonto zu verfügen gehört heute für die Deutschen zur Selbstverständlichkeit. Geldeingänge, wie Lohn, oder Gehalt werden vom Arbeitgeber auf das Girokonto überwiesen. Monatliche Buchungen, die Zahlung der Miete oder der Nebenkosten erfolgen per Überweisung über das Bankkonto. Der Zahlungsverkehr geht auf diesem Wege am schnellsten und erspart Zeit und oft auch Gebühren.
Negative Schufa-Einträge oder eine Insolvenz konnten bis vor einigen Jahren die Verfügung über ein Girokonto allerdings unmöglich machen. Auch die Pfändung des Kontos hatte oft die Kündigung durch die Bank zur Folge. Durch den zentralen Kreditausschuss der Banken wurde 1996 das Jedermann-Konto ins Leben gerufen. Es ist eine freiwillige Selbstverpflichtung der Banken und gewährt jedermann ein Bankkonto auf Guthabenbasis.
In der Praxis dürfen die Banken das Jedermann-Konto allerdings auch verwehren. Grund dafür ist die Kosten-Nutzen-Rechnung der Banken. Denn kostendeckend werden die Konten nur dann für die Banken, wenn ihre Kunden über ein oftmals gering oder gar nicht verzinstes Guthaben verfügen, oder aber teure Dispositionskredite in Anspruch nehmen. Bei überschuldeten Kunden ist das nicht möglich. Außerdem erhält dieser Klient keine Kreditkarten und nimmt demzufolge mehr Barauszahlungen am Schalter vor, was auch mehr Kosten für die Bank verursacht. Dazu kommen häufiger Lastschriftrückgaben und Kontopfändungen. Wie der Bundesgerichtshof entschieden hat, dürfen die Banken den erhöhten Aufwand dafür nicht dem Kunden in Rechnung stellen. Allerdings sind in vielen Bundesländern die Sparkassen verpflichtet den Bürgern, ein Jedermann-Konto anzubieten und zu eröffnen.
So dürfen sie in den Bundesländern Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und in allen ostdeutschen Ländern (außer Berlin) ein Konto auf Guthabenbasis nicht verwehren. Dazu sind die Häuser durch Sparkassengesetze und -verordnungen rechtlich verpflichtet. Ohne ein Bankkonto ist eine Teilnahme am wirtschaftlichen Leben kaum möglich. Daher sind auch Hilfe und Beratung durch die Schuldnerberatungsstelle zu empfehlen, wenn Banken die Eröffnung eines Jedermann-Kontos verwehren.

