Einbruch: Versicherung muss zahlen
Ein aktuelles Urteil vom Oberlandesgericht Koblenz bestätigt Versicherungsnehmer, wenn es um Einbruchdiebstahl geht, bei dem der Einbruch mit einem “echten” Schlüssel stattgefunden hat. In dem vor Gericht verhandelten Fall ging es um eine Versicherung, die sich weigerte, einen Einbruchschaden zu regulieren. Sie verweigerte die Kostenerstattung mit der Begründung, dass die Versicherungsnehmer fahrlässig mit ihren Schlüsselbund umgegangen seien.
Der Einbruch des vor dem Oberlandesgericht in Koblenz verhandelten Falles muss mit einem Nachschlüssel stattgefunden haben, da keine Spuren eines gewaltsamen Eindringens in die Wohnung zu finden waren. Da der Versicherte kurze Zeit vorher seinen Schlüssel bei der Reparatur seines Wagens einer Kfz-Werkstatt überließ, schien für die Versicherung klar, dass in dieser Situation ein Nachschlüssel angefertigt worden sei. Der Versicherte, begründete die Versicherung ihre Weigerung zur Kostenerstattung, habe dabei seinen Versicherungsschutz verloren. Das Gericht erkannte die Fahrlässigkeit jedoch nicht an, da zwar eine Schlüsselübergabe stattgefunden habe, der Versicherte sich jedoch im Wartebereich befand und in diesem Zeitraum keine Anfertigung eines Nachschlüssels möglich gewesen sei. Die Versicherung plädierte aber auch bei der Frau des Versicherungsnehmers auf grobe Fahrlässigkeit. Sie habe ihren Schlüssel während des Sports im Spind eingeschlossen und deshalb die Anfertigung eines Zweitschlüssels herausgefordert. Aber auch dieses Argument ließ das Gericht nicht gelten, da in der Kürze der Zeit auch bei der Frau keine Schlüsselkopie möglich gewesen sei. Das Gericht wies die Bezichtigungen der Versicherung als “lebensfremd” ab, gab somit dem Kläger Recht und wies die Police auf, den Schaden zu regulieren. Somit ist nun auch geklärt, dass Versicherte ihren Schlüsselbund samt Wohnungsschlüssel kurzfristig einer Kfz-Werkstatt überlassen dürfen und dabei nicht ihren Versicherungsschutz verlieren.
Um selbst bei einem Einbruchsdiebstahl gegen Schäden abgesichert zu sein, ist es immer wichtig, eine gute Hausratversicherung zu haben. Keine Probleme hat man beispielsweise mit der Hausratsversicherung von Gothaer. Dort kann man ab 26,04 Euro im Jahr den gesamten Hausrat bei Einbruchdiebstahl, Sturm, Hagel, Feuer, Blitzschlag, Explosionen etc. versichern. Es ist zudem möglich, Wertsachen bis zu einen Wert von 25.000 Euro sowie Bargeld bis zu 1.500 Euro zu abzusichern. Beinhaltet sind dabei sogar Schlossänderungskosten, Aufräumkosten, Diebstahl aus dem Kfz und andere Eventualitäten.

