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Ein Darlehen kann nicht bei Hartz vier angerechnet werden

Autor: Kerstin Streit - veröffentlicht am 10-12-2009

Die Vermögensfrage bei Hartz vier ist nicht immer durchsichtig. Licht ins Dunkeln brachte nun das Sozialgericht Dortmund indem es darüber entschied, dass ein Darlehen nicht zum Einkommen zählt. Denn wenn der Kreditnehmer das Darlehen in monatlichen Raten zurückzahlt, wird in diesem Augenblick kein Vermögen aufgebaut. Das gilt auch wenn der Tilgungszeitpunkt noch offen steht.

Im konkreten Fall hat ein 55-jähriger Arbeitslose geklagt, der monatlich von seinem Neffen 200,00 Euro erhielt, um davon die Miete der eigenen Wohnung zu zahlen. Nach einer Weile verlangte dann die Arbeitsagentur insgesamt 3.000 Euro zurück. Nach Meinung der Arge handele es sich dabei um Einkommen, das mit den Leistungen des Beziehers verrechnet werden muss. Der Mann klagte und bekam vom Sozialgericht Dortmund recht. Denn der Bezieher des Arbeitslosengeldes II und sein Neffe hatten vor der Zahlung vereinbart, dass das geliehene Geld wieder an den Gläubiger zurückgezahlt werden muss.

Bereits das Sozialgericht Detmold entschied vor dem Urteil, dass geliehenes Geld kein Einkommen sei und so nicht von der Arbeitsagentur angerechnet werden darf. In diesem wäre es ganz gleich, ob der Kreditnehmer zu einer Rückzahlung verpflichtet sei. Jedoch ist es immer ratsam, beim privaten Darlehen einen Vertrag aufzugeben, damit man in solchen Situationen abgesichert ist.




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