Kredit Tipps

Verbraucherkreditgesetz

Im Verbraucherkreditgesetz sind Einzelheiten über die Kreditvergabe zwischen gewerblichen Kreditinstituten und natürlichen Personen geregelt. Das deutsche Rechtswesen unterscheidet zwischen juristischen und natürlichen Personen. Der Kreditnehmer wird als Verbraucher angesehen und die oberste Priorität des Verbraucherschutzgesetzes ist nun, diesen zu schützen. Daher wurde es 2002 auch in das Bürgerliche Gesetzbuch(BGB) aufgenommen. Im Verbraucherschutzgesetz sind alle Details eines Kreditvertrags geregelt, es wird genau vorgeschrieben, wie ein solcher Vertrag aufgebaut sein muss und welche Vertragsklauseln als fester Bestandteil darin enthalten sein müssen.

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