Schuldner
Als Schuldner wird derjenige bezeichnet, der aufgrund eines Schuldverhältnisses zur Leistungserbringung an den Gläubiger verpflichtet ist. Bei der Kreditvergabe wird der Kapitalgeber als Gläubiger und der Kapitalempfänger als Schuldner bezeichnet. Der Schuldner ist nämlich dazu verpflichtet den aufgenommenen Kreditbetrag vollständig und inklusive angemessener Verzinsung zurückzubezahlen.
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