Mitschuldner
Bei einem eingegangenen Schuldverhältnis, z.B. aufgrund der Inanspruchnahme eines Kredites, gibt es neben dem sogenannten Hauptschuldner auch den Mitschuldner. Er haftet ebenso wie der Hauptschuldner für die volle Höhe der Zahlungsverpflichtungen. In der Regel handelt es sich bei dem Mitschuldner um Ehegatten, Lebensgefährte oder Lebensgefährtin.
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