Mietbürgschaft
Die Mietbürgschaft stellt eine spezielle Art der Bürgschaft dar, hierbei verlangt der Vermieter vom Mieter eine Sicherheit in Form einer Mietbürgschaft. Die Bürgschaft wird von einer Bank oder einem Kreditinstitut übernommen, die sich darin verpflichtet, bei Nichtzahlung der Miete durch den Mieter, die entfallenen Mietkosten an den Vermieter zu zahlen. Die Mietbürgschaft ist eine Absicherung der Mieteinnahmen für den Vermieter.
Kredite vergleichen und clever sparen!
Mit dem Kreditrechner auf www.kredit-rechner.biz finden Sie Kredite mit dem billigsten Zinsen.


