Mahnung
Die Mahnung ist eine schriftliche Aufforderung zur Begleichung von offenstehenden Rechnungen oder nicht geleisteten Kreditraten, die aber vertraglich vereinbart wurden. Die Mahnung muss in keiner speziellen Form erstellt oder mitgeteilt werden. Erst mit dem Erhalt einer Mahnung gerät der private Schuldner in Zahlungsverzug, vorher nicht.
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