Kredit Tipps

Kreditbürgschaft

Die Kreditbürgschaft ist eine vertragliche Verpflichtung gegenüber eines Kreditinstitutes, in der sich eine Person, der sogenannte Bürge, dazu rechtlich bindend verpflichtet für die Verbindlichkeiten bzw. Schulden einer Dritten Person aufzukommen, falls diese nicht mehr in der Lage ist die Raten zu zahlen.

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