Einzugsermächtigung
Mit der Einzugsermächtigung erteilt der Kontoinhaber anderen Banken, Unternehmen, Vereine oder sonstigen Einrichtungen die Vollmacht von seinem Konto bestimmte Rechnungsbeträge mit Hilfe des Lastschriftverfahrens einzuziehen. Besonders bei regelmäßig anfallenden Zahlungen wird eine Einzugsermächtigung erteilt und vereinfacht so die Zahlung von Verbindlichkeiten.
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