Bankgeheimnis
Durch das Bankgeheimnis ist die Bank verpflichtet ihre Privatsphäre zu schützen, d.h. sie darf keinerlei Auskünfte über ihren Kontostand oder ihre Kontobewegungen gegenüber Dritten geben. Ihre finanzielle Situation und die damit verbundenen Daten sind hierdurch vor unbefugtem Zugriff geschützt. Auskunftsverweigerung und Geheimhaltungspflicht haben oberste Priorität. Ausnahme bilden jedoch Auskünfte gegenüber Finanzbeamten, wenn hinreichende Verdachtsmomente einer Unregelmäßigkeit bestehen.
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