Ausfallbürgschaft
Die Ausfallbürgschaft stellt eine besondere Form der Bürgschaft dar und bietet eine zusätzliche Sicherheit für den Gläubiger. Sollte es beim Schuldner zu einer Sicherheitenverwertung kommen, dies geschieht in der Regel durch Zwangsvollstreckung bzw. Zwangsversteigerung und der Kreditbetrag kann hierdurch nicht vollständig gedeckt werden, dann muss der Ausfallbürge für diesen Betrag aufkommen.
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