Kfz Leasing
Das Kfz Leasing ist eine spezielle Form der Fahrzeugfinanzierung. Dabei überlässt der Leasinggeber, meist eine Bank, das Fahrzeug dem Leasingnehmer gegen Zahlung einer Leasinggebühr. Die Höhe der monatlichen Gebühr hängt ab vom Wert des Fahrzeuges, von der Leasingzeit und von der in dieser Zeit zu erwartenden Laufleistung. Mit einer einmaligen Sonderzahlung kann die Höhe der monatlichen Leasingraten gemindert werden.
Damit ist das Kfz Leasing einem Mietvertrag ähnlich. Der Fahrzeughalter zahlt nur den Teil des Fahrzeuges, der auch von ihm genutzt wird. Nach der vereinbarten Leasingdauer geht das Fahrzeug an den Leasinggeber zurück, der kümmert sich um die weitere Verwertung des Fahrzeuges. Anders als beim Mietvertrag muss sich beim Kfz Leasing der Leasingnehmer um alle Wartungs- und Kontrollarbeiten, um Reparaturen und Verschleiß selbst kümmern. Das Fahrzeug geht während der Leasingzeit in die Verfügungsgewalt des Fahrzeughalters über, die Leasinggesellschaft bleibt aber Eigentümer des Autos. Der Leasinggeber verpflichtet sich zur Rücknahme nach der vereinbarten Laufzeit.
War das Kfz Leasing in früheren Jahren aus steuerlichen Gründen vor allem für gewerbliche Kunden interessant, nutzen heute immer mehr private Nutzer diese Finanzierungsmöglichkeit. Bei dem Kfz Leasing und ähnlicher Finanzierungsformen muss der zukünftige Fahrzeugbesitzer die Kaufsumme nicht in einem Stück aufbringen. Damit bleibt die finanzielle Liquidität eines Unternehmens aber auch des privaten Haushaltes erhalten. Der Leasingnehmer bezahlt nur den Nutzungsanteil, der auf ihn abfällt. Bei einer gewerblichen Nutzung des Fahrzeuges lassen sich die Leasingkosten sofort als Betriebsausgabe Gewinn mindernd in den steuerlichen Ansatz bringen. Da der Leasingnehmer kein Eigentum am Fahrzeug erwirbt, kann er es allerdings bei einem plötzlichen Geldbedarf oder bei einer Nicht- Nutzung auch nicht selbst verkaufen.

